Cannabis als Medikament?
Cannabis ist vor allem als Droge bekannt. Allerdings können die Substanzen auch in der Medizin eingesetzt werden. Vor allem bei der Therapie von Schmerzen gilt medizinisches Hanf als viel versprechend. Die medizinische Verwendung ist in Deutschland streng geregelt.
Wird Cannabis als Arzneimittel eingesetzt, dann bekommt es den Namen Medizinalhanf. Hier stehen unter anderem die Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol THC und Cannabidiol CBD im Vordergrund. Die Wirksamkeit von Cannabis ist durch Studien bei vielen Krankheiten belegt. Zu diesen Erkrankungen gehören neben der Schmerztherapie auch die multiple Sklerose, die Kachexie, Übelkeit und Erbrechen. Zwischenzeitlich gibt es auch Studien, die eine Wirksamkeit bei Depressionen, einigen Krebsformen und zahlreichen Autoimmunerkrankungen belegen wollen. Fakt ist: Cannabis ist nicht für Hinterhöfe und Hippies abonniert. Die Anwendung von Cannabis in der Medizin wird derzeit intensiv erforscht.
Zahlreiche Anwendungsgebiete
Bereits seit 1996 laufen zahlreiche Studien Krebs mit Cannabis zu behandeln. Studien belegen zwischenzeitlich, dass zahlreiche Tumorarten durch die Einnahme von Cannabis beeinträchtigt werden. So werde teils das Wachstum gehemmt und andere treten in geringerer Zahl auf. Schaut man sich die Studie zu Typ 2-Diabetes an, dann lässt sich erkennen, dass das Risiko an dieser Diabetes Art zu erkranken gesenkt wird. Wird Cannabis mäßig konsumiert, das heißt bis zu vier mal im Monat, konnte ein halbiertes Risiko bei den Probanden erkannt werden. Schweizer Studien hingegen zeigen, dass ggf. auch die Arteriosklerose mit Cannabis behandelt werden kann. Mäusen wurde hier das Tetrahydrocannabinol oral verabreicht und das Fortschreiten der Krankheit wurde deutlich gemindert. Diese Studie wurde im Jahr 2010 nochmals durch eine chinesische Studie untermauert.
Die Rechtslage zu Cannabis
In Deutschland zählt Cannabis zu den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dies gilt nur wenn es sich um Zubereitungen handelt, die bereits als Fertig-Arzneimittel zugelassen wurden. Patienten können aber eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte stellen. Die Behandlung der Erkrankung muss dabei medizinisch betreut werden und der Patient muss darlegen, dass andere Therapien nicht ausreichend wirken. Im Jahr 2007 wurde eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt.
Es ist uns an dieser Stelle wichtig zu ergänzen, dass wir zum Thema Cannabis in der Medizin keine valide Meinung vertreten. Für diejenigen, die dem Thema offen gegenüberstehen haben wir ein kurzes und witziges Video gefunden, siehe oben. Darüber hinaus einen interessanten TV Tipp für kommenden Sonntag: WDR – 17.12. – 19.15 Uhr – Kiffen – 7 Dinge, die Sie wissen sollten (Link zur Programmvorschau)
Ein Wort zum Schluss: Diesen Shop haben wir im Web gefunden, bei dem es selbst Hanfsamen zu kaufen gibt. Hanfsamen, theoretisch auch für Zuchtzwecke im offenen Verkauf? Ist so etwas legal? Wer hierzu eine Meinung oder besser eine valide Info hat – wir freuen uns über Ihr Feedback über die Kommentarfunktion.
Quelle unter anderen: wikipedia.de
Ich finde es wirklich sehr schade dass wir nach wie vor nicht in der Lage sind die Inhaltsstoffe von Hanf in Medikamenten so zu nutzen dass z.B. Autofahren erlaubt wäre.
So hätten wir eine sichere und gesunde Methode an manche Krankheiten heranzugehen.
Danke für den Beitrag! Die Omas sind der Hammer. ^^
Eine sachliche Debatte zu diesem Thema muss sich natürlich auch mit der Rechtslage rund um den Straßenverkehr beschäftigen. In der Folge sollte nach Einnahme eines Produkts auf Basis von Cannabis eigenverantwortlich vom Führen eines Fahrzeugs abgesehen werden. Die Bewertung und Sanktionierung dafür liegt allerdings alleine beim Gesetzgeber. Ob es richtig wäre den Konsumenten eines Medikamentes pauschal zu kriminalisieren (heißt das Führen eines Fahrzeugs auch ohne Wirkung des Medikaments anzuzweifeln) wird ja schon seit mehreren Jahren öffentlich diskutiert.